Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in drei Fällen entschieden, dass für internetfähige PC Rundfunkgebühren zu zahlen sind. Der 6. Senat des Gerichts hat laut Mitteilung die Revisionen von drei Klägern – zwei Rechtsänwälte und ein Student (Az. BVerwG 6 C 12.09 , 6 C 17.09 und 6 C 21.09) – zurückgewiesen, da es sich bei internetfähigen Computern um Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags handele. Für die Gebührenpflicht komme es demnach lediglich darauf an, ob die Geräte zum Empfang bereit gehalten werden und nicht, ob damit tatsächlich Radio- oder Fernsehsendungen empfangen würden. Ebenso wenig sei es erheblich, ob der PC mit dem Internet verbunden ist, wenn er technisch nur überhaupt dazu in der Lage ist.
[Heise.de]
Da ist doch nichts anderes als das übliche moderne Raubrittertum. Ich bin gerne bereit für gutes Programm und unabhängige Nachrichten Geld zu zahlen. Aber dann entscheide doch bitte ich als Kunde! – und nichts anderes bin ich in dieser Situation, was ich konsumiere und entsprechend wofür ich mein Geld ausgebe. Was man in Deutschland mit den Bürgern macht ist nichts anderes als ein Modell aufrecht zu erhalten, von dem (aus gutem Grund!) bekannt ist, dass es auf freiwilliger Basis nicht realisierbar bleibt und somit staatlich gestützt und gesichert werden muss. Die Ruhrkohle hat man Jahrelang subventioniert und trotz Potential sterben lassen. Es wird Zeit diesen Schritt auch bei der GEZ zu gehen – Potential kann ich hier eh keines erkennen 🙂
Wäre doch interessant zu sehen wie sich das Programm verändert wenn die Kunden durch entsprechende Beiträge in bestimmten Bereichen dieses indirekt beeinflussen können. Dann zeigen vielleicht auch ARD und ZDF mal wieder ein Programm für ein Publikum, dass Volksmusiksendungen nicht unbedingt zu seinen Favoriten zählt…
Ich führe jetzt auch eine Abgabe ein. SPG – die „Schlechtes Programm Gebühr“. Jedes mal wenn bei den öffentlich rechtlichen Sendern im TV oder Radio etwas läuft was mir nicht gefällt und ich zum Zappen gezwungen bin bekomme ich entsprechend prozentual meine GEZ Gebühr zurück. Spätestens nach einem Jahr schreibe ich schwarze Zahlen… 🙂